Alkopops und Wein
Wie man bei mz-web.de nachlesen kann, versuchen die Hersteller von Alkopops die scharfen Regeln für den Verkauf durch die Bezeichnung “Wein-und bierhaltige Cocktails” zu unterlaufen, indem man auf Branntwein verzichtet und auf Wein oder Bier ausweicht. Für branntweinhaltige Alkopops gilt eine Sondersteuer und diese dürfen erst an Leute ab 18 verkauft werden.
Die Verbraucherzentrale warnt vor diesen Alkopops und fordert eine Anpassung des Gesetzes.